Verwendung der Lkw-Maut
Die FDP-Fraktion bittet um Aufnahme des Punktes „Verwendung der Einnahmen aus der Lkw-Maut“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses.
Die Einnahmen aus der Lkw-Maut stehen gemäß § 11 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG) anteilig auch den Baulastträgern der jeweiligen Bundesstraße – also in bestimmten Fällen den Kommunen – zu, so u.a. auch Oldenburg.
Diese Erlöse müssen dabei „in vollem Umfang und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen“ eingesetzt werden (vgl. § 11 Absatz 3 Satz 2 BFStrMG). In welche konkreten Projekte die Einnahmen fließen, obliegt hierbei den Kommunen.
In diesem Zusammenhang haben wir die nachfolgenden Fragen:
- Für welche Bundesstraßen hat die Stadt Oldenburg in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Anteile an den Einnahmen aus der LKW-Maut gemäß § 11 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG) erhalten?
- Wie hoch sind die absoluten Einnahmen aus der LKW-Maut, die die Stadt Oldenburg gemäß §11 BFStrMG in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erhalten hat und mit welchen Einnahmen rechnet die Stadt für die Jahre 2021 und 2022?
- Für welche konkreten Projekte wurden die Einnahmen aus der LKW-Maut gemäß §11 BFStrMG in der Stadt Oldenburg in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingesetzt?
- Für welche Projekte plant die Stadt die Einnahmen aus der LKW-Maut gemäß § 11 BFStrMG in den Jahren 2021 und 2022 einzusetzen?