Sachse-Wahl
Nach gescheiterter Sachse-Wahl: CDU und FDP sehen dringenden Handlungsbedarf – Kritik am politischen Stil des Oberbürgermeister.
Nach der gescheiterten Wiederwahl von Oldenburgs Sozialdezernentin Dagmar Sachse haben die Ratsfraktionen von CDU und FDP am Mittwoch eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses beantragt. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, da die Amtszeit von Frau Sachse im Mai 2019 endet“, begründeten die drei Fraktionsvorsitzenden Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL, Olaf Klaukien (beide CDU) und Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) die gemeinsame Initiative. In ihrem Antrag fordern sie von der Verwaltung, die Ausschreibung der Stelle schnellstmöglich in die Wege zu leiten. „Angesichts der großen Herausforderungen in den Bereichen Soziales, Schule und Jugend können wir es uns nicht erlauben, die Dezernatsleitung vorübergehend unbesetzt zu lassen“, sagte Niewerth-Baumann. Zudem bestehe Gesprächsbedarf über die künftige Leitung des Baudezernats, da auch die Amtszeit von Dezernentin Gabriele Nießen 2019 endet.
Eine mögliche Wiederholung der Sachse-Wahl nach der Sommerpause lehnen CDU und FDP allerdings ab. „Wir können doch nicht so lange wählen, bis das Ergebnis passt“, antwortete Klaukien auf einen entsprechenden Vorschlag der Grünen: „Das wäre unglaubwürdig und undemokratisch.“
Auf Unverständnis stößt bei CDU und FDP, die beide eine zweite Amtszeit Sachses abgelehnt hatten, auch eine Aussage der Linken in der Nordwest-Zeitung vom 27. Juni 2018. Demnach kann sich die Gruppe Linke/Piraten vorstellen, ihr Abstimmungsverhalten bei inhaltlichen Zugeständnissen zu ändern und die Dezernentin doch noch zu unterstützen. „Eine mögliche Wiederwahl nach acht Jahren hängt doch von der Gesamtleistung in der ersten Amtszeit ab und nicht von Zugeständnissen bei zwei Sachthemen“, betonte Ratjen-Damerau.
Ohnehin bemängelten CDU und FDP die Kommunikation von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und seiner Dezernentin im Vorfeld der Wahl am 25. Juni. „Beide hatten es offenbar nicht nötig, mal mit der FDP und den übrigen kleineren Fraktionen zu sprechen“, kritisierte Ratjen-Damerau das Vorgehen von Sachse und Krogmann: „Das ist eine Frage des politischen Stils.“
Hinweis:
Nach § 24 (1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oldenburg muss der Oberbürgermeister den Verwaltungsausschuss einberufen, wenn vier Beigeordnete dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen. Das ist hier der Fall, da der Antrag auf eine Sondersitzung von den Ausschussmitgliedern Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL, Petra Averbeck und Olaf Klaukien unterzeichnet wurde.