Anfrage zum Onlinezugangsgesetz und dessen Umsetzung
Anfrage zum Onlinezugangsgesetz und dessen Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis zum Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale elektronisch für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen digital zugänglich zu machen.
Die Gruppe FDP/Volt bittet mit dieser Anfrage um Beantwortung der folgenden Fragen bezüglich der Umsetzung des OZG.
- Wird das OZG fristgerecht Ende 2022 umgesetzt sein? Wenn nein, wann wird mit der vollständigen Umsetzung gerechnet?
- Welche Verwaltungsleistungen der Stadt Oldenburg müssen laut OZG digital zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Verwaltungsleistungen befinden sich aktuell in der Umsetzung?
- Wie ist die Zeitplanung für alle aus Frage 2 identifizierten Verwaltungsleistungen?
- Mit welchem Anbieter oder Anbietern wird die Umsetzung durchgeführt?
- Welche Fachverfahren werden in der Stadt Oldenburg eingesetzt?
- Besitzen alle Fachverfahren in der aktuell eingesetzten Version eine Schnittstelle, so dass die Ergebnisse aus Frage 2 identifizierten Verwaltungsleistungen digital verarbeitet werden können?
Begründung:
Die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft des Arbeits- und Alltagslebens macht auch vor der Verwaltung nicht halt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer können, sollen und müssen auch vom Staat eine moderne, effiziente, schnelle und serviceorientierte Verwaltung ihrer Belange, Vorhaben und Interessen auf der Höhe der Zeit – dem Stand der Technik – erwarten können.
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.