Vielfalt in den Kommunalparlamenten bleibt erhalten

c; Stadt Oldenburg

Ursprünglich haben SPD und CDU im Land Niedersachsen in ihrem Koalitionsvertrag geplant, die Mindestgröße einer Fraktion in den kommunalen Parlamenten von zwei auf drei Mitglieder anzuheben. Dass Niedersächsische Innenministerium hat nunmehr in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass dies Gott sei Dank vom Tisch ist.

„Mit dem Vorhaben wäre die Demokratie mit Füßen getreten worden und die politische Vielfalt nicht mehr gewährleistet“, so die Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Dr. Christiane Ratjen-Damerau.

Folge  der Änderung wäre z.B. gewesen, dass in kleineren Gemeinderäten Parteien bis zu 25 Prozent der Wählerstimmen benötigen würden, um überhaupt eine Fraktion bilden und damit gleichberechtigt an der Ratsarbeit teilnehmen zu können. „Ich bin sehr froh, dass SPD und CDU noch rechtzeitig die Reißleine gezogen haben“, so Ratjen-Damerau weiter.