Rede zu TOP 9.2 der Ratssitzung am 29.4.2019 ''Reform der Grundsteuer''

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Rede des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Ratsfraktion, Prof. Dr. Dr. Roland Zielke zum Antrag der FDP-Fraktion Reform der Grundsteuer:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die jahrzehntealten Vorschriften zur Ermittlung von Einheitswerten von Grundstücken verfassungswidrig sind, weil sie gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen.

Und eine verfassungskonforme Neuregelung muss bis Jahresende her, weil ab 2020 die alte Regelung nicht mehr angewendet werden darf.

Dabei wird die Grundsteuer weiterhin eine kommunale Steuer mit Hebesatzrecht bei den Kommunen sein. Die Grundsteuer ist beim Staat beliebt, denn sie ist einfach zu erheben, und sie ist sicher.

Bargeld, Gold oder Wertpapiere können ins Ausland geschafft werden, die Tabaksteuer sinkt, wenn die Menschen aufhören zu rauchen, aber Grund und Boden kann eben nicht weglaufen.

Was die Stadt Oldenburg zum Hebesatz und dadurch zur faktischen Höhe der Grundsteuer beschließt, dem werden die Bürgerinnen und Bürger auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein, egal ob sie Mieter oder Eigentümer von Wohnraum sind. Die Grundsteuer bezahlen alle.

Die Neuregelung der Einheitswerte als Bundesgesetz wird kommen. Wie sie im einzelnen aussehen wird, ist noch völlig unklar. Wie bei jeder solchen Reform wird es Gewinner und Verlierer geben.

Aber, davon völlig unabhängig, sollten wir uns schon jetzt dazu verpflichten, den Hebesatz dann so festzulegen, dass das bisherige Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nicht steigt.

Alles andere wäre eine klammheimliche Steuererhöhung auf Kosten der Oldenburger Bürgerinnen und Bürger