FDP-Fraktion begrüßt Antrag der SPD-Fraktion zur Hundesteuer

Die FDP-Fraktion begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion, Hundebesitzern die Hundesteuer für ein Jahr zu erlassen, wenn sie ein Tier aus dem Tierheim erwerben. Denn bereits im Mai 2012 hatte die FDP/WFO-Fraktion einen Antrag gleichen Inhalts eingebracht..

Damals kommentierte die SPD unseren Antrag ablehnend: „Eine Befreiung der Hundesteuer sei nicht notwendig.  Ein entsprechend formulierter Beschlussvorschlag wäre aus ihrer Sicht aus Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen. Mitnahmeeffekte seien zu befürchten.“ Zudem hätte das Tierheim keine Probleme Hunde zu vermitteln.

„Um so mehr freuen wir uns, dass die SPD die Situation inzwischen anders einschätzt und unseren damaligen Antrag aufgenommen hat, wenn darüber auch Jahre vergangen sind“, so der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Prof. Dr. Dr. Roland Zielke.

Antrag vom 19.04.2012 für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 02.06.2012:

Die FDP/WFO-Fraktion beantragt eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr für Hunde, die von ihrem Halter aus dem Städtischen Tierheim erworben werden. Der Erwerb des Hundes muss mit einem entsprechenden Kaufvertrag belegt werden.

Durch die Steuerbefreiung soll ein Anreiz geschaffen werden, vorrangig Hunde aus dem Städtischen Tierheim zu erwerben.